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Rechtlicher Hinweis:
Gemäß § 34g EStG können Steuerpflichtige eine Steuerermäßigung in Anspruch nehmen, wenn sie Zuwendungen bspw. an unabhängige Wählervereinigungen leisten Die Steuerermäßigung beträgt 50% der Zuwendungen, höchstens jedoch 825 Euro, im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten höchstens 1.650 Euro. Die Hälfte der Spende erhält man also (bis zum Höchstbetrag) direkt mit der Steuererklärung vom Finanzamt zurück.

Die Spendenbescheinigung bekommen Sie (ab 100 Euro) automatisch im MONAT X des Folgejahres zugesandt, teilen Sie uns dafür bitte Ihre Adresse mit.

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