Custom Pages
[vc_separator type='transparent' color='' thickness='' up='20' down='7']
Portfolio
[vc_separator type='transparent' color='' thickness='' up='20' down='7']
Kreisel NordWest - WGS FreieBurgdorfer
15299
page-template-default,page,page-id-15299,ajax_fade,page_not_loaded,,vertical_menu_enabled,side_area_uncovered_from_content,qode-child-theme-ver-1.0.0,qode-theme-ver-10.1.1
 

Kreisel NordWest

Die WGS Fraktion fordert mit Zebrastreifen mehr Sicherheit für Schulkinder, Fußgänger und Radfahrer im Bereich des Kreisels Nordwest zu schaffen.

Der Fuß- und Radweg nördlich der Bebauung auf der Ost- und Westseite der B443 wird sehr gut angenommen. Schulkinder, Radfahrer und Fußgänger müssen im Bereich der Bushaltestelle die vielbefahrene Bundesstraße queren. Dabei kommt es auch zu gefährlichen Situationen, weil sich etliche Fahrzeugführer in diesem Bereich nicht an die Geschwindigkeitsbeschränkungen halten.

Durch das sehr attraktive Einkaufszentrum im Bereich der Weserstraße und die Anschlussstelle zur Nordumgehung der B188, ist in den vergangenen Jahren ein sehr stark zunehmender Verkehr zu verzeichnen.

Durch die Neueröffnung des Hagebaumarktes und die stetige Bebauung des Gewerbegebietes NordWest hat nun auch der Verkehr auf der Lise-Meitner-Straße enorm zugenommen. Nachdem die Filiale des Burger King mit Drive-in den Betrieb aufgenommen hat, wird nicht nur der Kfz-Verkehr, sondern auch die Querung des Kreisels durch Fußgänger und Radfahrer weiter zunehmen.


Die WGS-Fraktion beantragt daher die Markierung von Zebrastreifen
im Bereich des Kreisels und der Bushaltestelle, so wie dies bereits am Kreisel „Schwarzer Herzog“ erfolgt ist.

Wir weisen darauf hin, dass die Geschwindigkeitsregelung von 70 km/h von der Brücke der B188/B443 bis zum Ortseingang von Burgdorf viel zu hoch und unangemessen ist. Dies hat bereits mehrfach zu gefährlichen Situationen bei der Einfahrt in den Kreisel geführt. Auf querende Fußgänger und Radfahrer wird dabei ebenfalls wenig Rücksicht genommen.

Wir verweisen bei einer geforderten Geschwindigkeitsbegrenzung auf z.B. 50 km/h auf den Bereich der ehemaligen B 188 zwischen Heessel und der Kreuzung mit der B443 (Gewerbegebiet Mösch), wo in einem anbaufreien Bereich ebenfalls eine 50 km/h Begrenzung angeordnet wurde.