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Fluglärm: Resolution verabschiedet - WGS FreieBurgdorfer
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Fluglärm: Resolution verabschiedet

Auf seiner Sitzung am 21.02.2019 hat der Rat der Stadt Burgdorf nach intensiver Diskussion im Vorfeld, auf Antrag von WGS-Ratsmitglied Dr. Volkhard Kaever die nachstehende Resolution mit dem Ziel der Verminderung des nächlichen Fluglärmes verabschiedet.


Resolution der Stadt Burgdorf zur Verringerung des nächtlichen Fluglärms

In Anbetracht möglicher gesundheitlicher Schädigungen betroffener Bürgerinnen durch nächtlichen Fluglärm setzt sich der Rat der Stadt Burgdorf dafür ein, dass im Zuge der für das Jahr 2020 anstehenden Verlängerung der Betriebsgenehmigung für den Flughafen Hannover-Langenhagen durch die niedersächsische Landesregierung eine nächtliche Ruhepause für Flugbewegungen von 24:00 – 05:00 Uhr, mit stufenweiser Ausdehnung in den folgenden Jahren, eingeführt wird.

Begründung: Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass eine erhöhte Lärmeinwirkung nicht nur die Lebensqualität herabsetzt, sondern auch gesundheitsschädigend sein kann. Dies gilt auch für jede Art von Verkehrslärm, ausgelöst durch Straßen-, Schienen- und Luftverkehr. Problematisch ist dabei die Anwendung des sogenannten Mittelungspegels als Maß der Lärmbetroffenheit, mit einem Grenzwert von 60 dB(A), hinsichtlich einer Gesundheitsgefährdung. Einzelne Lärmspitzen über 60 dB(A), wie sie häufig von startenden und landenden Flugzeugen ausgelöst werden, fließen nur anteilig in die Berechnung der aktuellen Grenzwerte ein, obwohl diese die Nachtruhe vieler Burgdorfer Bürgerinnen beeinträchtigen und nachweislich selbst im Schlaf negative gesundheitliche Veränderungen, wie z.B. die Ausschüttung von Stresshormonen, bewirken.
Seitens des Umweltbundesamtes besteht daher die Empfehlung, den regulären Flugbetrieb an allen deutschen Flughäfen von 22:00 bis 06:00 Uhr auszusetzen.
Als Gegenargument für ein nächtliches Flugverbot am Flughafen Hannover-Langenhagen werden wirtschaftliche Aspekte und der Verlust von Arbeitsplätzen ins Spiel gebracht. Dem muss entgegengehalten werden, dass eine vollständige Verlagerung der ca. 14.000 nächtlichen Flugbewegungen pro Jahr ohne wirtschaftlichen Schaden auf Zeiten außerhalb der geforderten nächtlichen Flugpause möglich erscheint. Damit sollte dem Schutz der betroffenen Bürger*innen vor möglichen Gesundheitsgefahren, wie bei allen anderen norddeutschen Flughäfen, eine höhere Priorität eingeräumt werden.